Wir beraten

Der Entlastungsbetrag ist im § 45b SGB XI gesetzlich verankert und beträgt 125,- EUR monatlich Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Entlastungsleistung ist mindestens der Pflegegrad 1. Ihnen wird das Geld für anerkannte und qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen aber nicht direkt ausgezahlt wie z. B. das Pflegegeld für Pflege durch Angehörige oder Freunde. Der Verein Wendepunkt ist von den Pflegekassen anerkannt. Der Kunde zahlt eine Stundenpauschale und der beauftragte Dienstleister rechnet es direkt mit der Pflegekasse des Versicherten ab. Nutzen auch Sie ihren Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch ihre Pflegekasse.

 

Beratung durch ausgebildete Mitarbeiter

  • Informationen rund um die Pflege
  • Beratung zu den Leistungen der Pflegekasse
  • Beantragung des Pflegegrades
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
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